Recht
Atomwaffen verstoßen nach Überzeugung vieler Menschen nicht nur gegen religiöse und ethische Grundsätze, sie sind auch verfassungs- und völkerrechtswidrig. Die EUCOMmunity, die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffenund Ohne Rüstung Leben setzen sich gemeinsam für die Anerkennung der Verfassungs- und Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen ein. In einer Vielzahl von Gerichtsverfahren aufgrund gewaltfreier Aktionen (Verkehrsblockaden, "Inspektionen" und "Entzäunungsaktionen"), die juristisch als Ordnungswidrigkeit, als Hausfriedensbruch oder als Sachbeschädigung gewertet wurden, wurden die Gerichte mit den Argumenten der Atomwaffengegner konfrontiert, bisher freilich ohne nachhaltigen Erfolg. Im April 1994 wurden zwar sieben Angeklagte von einem Stuttgarter Amtsrichter freigesprochen, weil er die Rechtfertigungsgründe der Angeklagten für ihre Tat anerkannte, der Freispruch wurde aber von Oberlandesgericht Stuttgart aufgehoben, das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen (siehe Literatur: EUCOMmunity-Dokumentation, S. 40 ff.)
In einem gleichgelagerten Fall entschied sich derselbe Amtsrichter zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Sie wurde indes am 2. Februar 1999 abgewiesen (siehe Literatur: Atomwaffen abschaffen, S. 21-96, BVerfGE 100, 209-214)
Ebenfalls abgewiesen wurden insgesamt vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Verurteilungen wegen gewaltfreier Aktionen am EUCOM bei Stuttgart und am Fliegerhorst Büchel in der Südeifel richteten. Nähere Informationen bei Dr. Wolfgang Sternstein, Hauptmannsreute 45, 70192 Stuttgart, Tel. 0711-120 46 55, Fax 0711- 120 46 57.